Allgemeine Geschäftsbedingungen
The ANNI Method · Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Annkristin Beier, Einzelunternehmen unter der Marke The ANNI Method, Lommerwiese 27a, 53639 Königswinter (nachfolgend „Auftragnehmerin“), und ihren Kundinnen (nachfolgend „Auftraggeberin“).
1.2 Die AGB gelten für Leistungen der Personal Brand und Business Fotografie einschließlich der vorbereitenden Markenarbeit sowie für Webdesign auf Basis von Squarespace.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der Auftraggeberin werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Auftragnehmerin ihnen nicht widerspricht oder die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
1.4 Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung, haben Vorrang vor diesen AGB.
1.5 Diese AGB verwenden die weibliche Form. Sie gilt für alle Geschlechter gleichermaßen.
§ 2 Unternehmergeschäft
2.1 Die Auftragnehmerin schließt Verträge nach diesen AGB ausschließlich mit Unternehmerinnen im Sinne des § 14 BGB, also mit natürlichen oder juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
2.2 Mit der Beauftragung bestätigt die Auftraggeberin, als Unternehmerin zu handeln. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, hierfür einen geeigneten Nachweis zu verlangen, etwa durch Website, Impressum oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
2.3 Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher besteht mangels Verbrauchereigenschaft der Auftraggeberin nicht.
§ 3 Vertragsschluss
3.1 Darstellungen von Leistungen auf der Website, in sozialen Medien, in Präsentationen oder Gesprächen sind unverbindlich und stellen eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
3.2 Die Auftraggeberin erhält diese AGB spätestens zusammen mit dem Vertrag in Textform.
3.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn die Auftraggeberin den Auftrag im Angebotsgespräch erteilt und die Auftragnehmerin ihn anschließend in Textform bestätigt, insbesondere durch den online unterzeichneten Vertrag. Der Vertrag bezeichnet Leistungsumfang, Vergütung, vereinbarte Termine und nimmt auf diese AGB Bezug.
3.4 Weicht der Vertrag vom Inhalt des Angebotsgesprächs ab, hat die Auftraggeberin dies innerhalb von drei Werktagen nach Zugang in Textform anzuzeigen. Andernfalls gilt der Vertrag als genehmigt.
3.5 Vertragssprache ist Deutsch.
§ 4 Personal Brand Shooting
4.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Vertrag. Er umfasst in der Regel einen Fragebogen, einen Deep Dive Call per Zoom, Moodboard, Outfit und Stylingguide, den Markenkern auf einer Seite, das Shooting, die Bearbeitung der Bilder sowie eine strategische Bildbesprechung per Zoom.
4.2 Bildauswahl, Bildausschnitt, Lichtführung und Bearbeitung liegen im gestalterischen Ermessen der Auftragnehmerin. Abweichungen vom subjektiven Geschmack der Auftraggeberin stellen keinen Mangel dar.
4.3 Geschuldet ist die Lieferung der fertig bearbeiteten Bilder. Ein Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten (RAW), unbearbeiteten oder aussortierten Aufnahmen besteht nicht, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
4.4 Die Auftragnehmerin strebt an, erste Bilder innerhalb von 48 Stunden und die vollständige Galerie innerhalb von zehn Tagen nach dem Shooting zu liefern. Es handelt sich um Zielwerte, nicht um verbindliche Fristen. Absehbare Verzögerungen teilt die Auftragnehmerin rechtzeitig mit.
4.5 Die strategischen Bestandteile (Deep Dive, Markenkern, Bildplan und Bildbesprechung) sind Beratungsleistungen. Geschuldet ist deren sorgfältige Erbringung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wie Anfragen, Umsatz oder Reichweite. Umsetzung und Verwendung liegen in der Verantwortung der Auftraggeberin.
§ 5 Webdesign
5.1 Webdesign ist Gegenstand eines gesonderten Auftrags mit eigenem Vertrag. Die Auftragnehmerin gestaltet und erstellt die Website auf Squarespace.
5.2 Squarespace Konto, Abonnement und Domain werden auf Namen und Kosten der Auftraggeberin geführt. Die Auftraggeberin räumt der Auftragnehmerin für die Dauer des Auftrags einen Zugang als Mitwirkende ein und entzieht diesen nach Abschluss.
5.3 Texte, Logos, Bilder Dritter und sonstige Inhalte stellt die Auftraggeberin bereit, soweit sie nicht Gegenstand des Auftrags sind. Sie trägt die Verantwortung dafür, zur Nutzung dieser Inhalte berechtigt zu sein.
5.4 Im Preis enthalten sind die im Vertrag genannten Korrekturschleifen. Weitere Änderungen werden nach vorheriger Mitteilung des voraussichtlichen Aufwands und des Stundensatzes nach Aufwand berechnet.
5.5 Die Auftragnehmerin zeigt die Fertigstellung der Website in Textform an. Die Auftraggeberin prüft die Website innerhalb von 14 Tagen und erklärt die Abnahme oder benennt konkrete Mängel. Erklärt sie sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt die Website als abgenommen. Auf diese Folge weist die Auftragnehmerin mit der Fertigstellungsanzeige gesondert hin. Spätestens mit der Veröffentlichung gilt die Website als abgenommen.
5.6 Sofern nicht anders vereinbart, sind nicht Gegenstand des Auftrags: Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie Banner und sonstige Rechtstexte sowie deren rechtliche Prüfung, für die die Auftraggeberin verantwortlich ist; Pflege, Aktualisierung und Wartung nach Veröffentlichung; bestimmte Platzierungen in Suchmaschinen oder KI Suchen; Störungen, Preis und Funktionsänderungen bei Squarespace und anderen Drittanbietern.
§ 6 Mitwirkungspflichten der Auftraggeberin
6.1 Die Auftraggeberin füllt den Fragebogen vollständig aus, nimmt die vereinbarten Termine wahr, erscheint zum Shooting mit den abgestimmten Outfits und stellt Inhalte und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
6.2 Verzögert sich eine Mitwirkung der Auftraggeberin, verschiebt sich der Zeitplan entsprechend. Hierdurch entstehenden Mehraufwand darf die Auftragnehmerin nach vorheriger Ankündigung gesondert berechnen.
6.3 Die Auftraggeberin versichert, zur Nutzung der von ihr überlassenen Materialien berechtigt zu sein. Werden deshalb Ansprüche Dritter gegen die Auftragnehmerin geltend gemacht, stellt die Auftraggeberin sie hiervon frei, soweit die Auftraggeberin ein Verschulden trifft.
§ 7 Persönliche Leistungserbringung
7.1 Deep Dive, Shooting und Bildbesprechung erbringt die Auftragnehmerin persönlich. Eine Vertretung durch andere Fotografinnen erfolgt nicht.
7.2 Für unterstützende Leistungen wie Hair & Make-up, Assistenz oder Technik darf die Auftragnehmerin Dritte einsetzen.
§ 8 Hair & Make-up und Studio
8.1 Hair & Make-up und Studio können gegen den im Vertrag genannten oder gesondert vereinbarten festen Aufpreis hinzugebucht werden. Die Auftragnehmerin organisiert diese Leistungen und stellt sie mit ihrer Rechnung in Rechnung.
8.2 Im Studio gilt die jeweilige Hausordnung.
8.3 Bereits angefallene, nicht mehr stornierbare Kosten für Hair & Make-up oder Studio trägt die Auftraggeberin auch dann, wenn das Shooting nicht stattfindet.
§ 9 Termine und Verschiebung
9.1 Termine sind verbindlich, sobald die Auftragnehmerin sie in Textform bestätigt hat.
9.2 Verschiebung durch die Auftraggeberin. Die Auftraggeberin kann den Shootingtermin einmalig bis 14 Tage vor dem Termin kostenfrei verschieben. Bei kurzfristiger Erkrankung der Auftraggeberin erfolgt eine einmalige kostenfreie Verschiebung, sofern die Auftraggeberin die Auftragnehmerin unverzüglich informiert. Der Ersatztermin muss in beiden Fällen innerhalb von drei Monaten liegen.
9.3 Witterung. Ist ein Shooting im Freien geplant und witterungsbedingt nicht durchführbar, entscheidet die Auftragnehmerin spätestens am Vortag, ob das Shooting in Innenräume verlegt oder kostenfrei verschoben wird.
9.4 Ausschluss der Stornierung. Mit Vertragsschluss ist das Personal Brand Shooting verbindlich gebucht. Eine Stornierung ist nicht vorgesehen. Die vereinbarte Vergütung bleibt in voller Höhe geschuldet, auch wenn die Auftraggeberin Leistungen nicht in Anspruch nimmt. An die Stelle einer Absage tritt die Verschiebung nach § 9.2. Bereits angefallene Fremdkosten nach § 8.3 trägt die Auftraggeberin in jedem Fall. Das gesetzliche Kündigungsrecht der Auftraggeberin bleibt unberührt. Für die Vergütung gilt in diesem Fall § 648 BGB.
9.5 Verhinderung der Auftragnehmerin. Kann die Auftragnehmerin einen Termin wegen Krankheit oder höherer Gewalt nicht wahrnehmen, informiert sie die Auftraggeberin so früh wie möglich, und die Parteien vereinbaren einen Ersatztermin. Kommt innerhalb von drei Monaten kein Ersatztermin zustande, erstattet die Auftragnehmerin die Vergütung für noch nicht erbrachte Leistungen.
§ 10 Vergütung und Zahlung
10.1 Es gelten die im Vertrag vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
10.2 Personal Brand Shooting. Die Rechnung wird nach Vertragsschluss per E-Mail übermittelt und ist mit Zugang sofort ohne Abzug fällig. Die Auftragnehmerin beginnt mit der Leistung, insbesondere mit dem Versand des Fragebogens, nach Zahlungseingang. Bei vereinbarter Ratenzahlung gelten die im Vertrag genannten Fälligkeiten. Der Shootingtermin wird verbindlich reserviert, sobald die (erste) Zahlung eingegangen ist.
10.3 Webdesign. Die Hälfte der Vergütung ist mit Vertragsschluss fällig, die zweite Hälfte mit der Abnahme.
10.4 Ratenzahlung ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung möglich.
10.5 Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, ihre Leistungen bis zum Zahlungseingang zurückzubehalten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, insbesondere Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) und die Verzugspauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB).
10.6 Aufrechnung und Zurückbehaltung. Die Auftraggeberin kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann sie nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 11 Urheber und Nutzungsrechte
11.1 Das Urheberrecht an sämtlichen Bildern und Gestaltungen verbleibt bei der Auftragnehmerin. Die Auftraggeberin erhält Nutzungsrechte nach Maßgabe dieser Bestimmung, und zwar erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung.
11.2 Bilder. Die Auftraggeberin erhält ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den gelieferten Bildern für die Kommunikation ihres eigenen Unternehmens und ihrer Person. Dies umfasst insbesondere Website, soziale Medien, Newsletter, Präsentationen, Angebote, Profile, Printmedien und Werbung für das eigene Unternehmen.
11.3 Die Auftraggeberin darf die Bilder an Dritte weitergeben, soweit diese über die Auftraggeberin berichten oder deren Auftritte ankündigen, etwa Presse, Podcasts, Veranstalterinnen oder Kooperationspartnerinnen. Eine Nutzung durch diese Dritten zu eigenen Werbezwecken ist nicht gestattet.
11.4 Zuschnitt und Formatanpassung sind gestattet. Sonstige Bearbeitungen, insbesondere mit Filtern oder durch künstliche Intelligenz, bedürfen der Zustimmung der Auftragnehmerin. Die Verwendung der Bilder als Trainingsmaterial für künstliche Intelligenz ist untersagt.
11.5 Untersagt sind Verkauf und Unterlizenzierung der Bilder, das Einstellen in Bilddatenbanken sowie die Teilnahme an Wettbewerben.
11.6 Bei Veröffentlichungen in Presse und Printmedien ist die Auftragnehmerin mit „Foto: Anni Beier“ als Urheberin zu nennen. Auf der Website der Auftraggeberin genügt ein Bildnachweis im Impressum. In sozialen Medien ist eine Markierung erwünscht, aber nicht verpflichtend.
11.7 Website. An der Gestaltung der Website erhält die Auftraggeberin nach vollständiger Zahlung ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für ihr Unternehmen einschließlich des Rechts zur eigenen Weiterentwicklung. Für Vorlagen, Schriften und Funktionen von Squarespace und anderen Anbietern gelten deren Lizenzbedingungen.
11.8 Strategische Unterlagen. Markenkern, Moodboard, Stylingguide und Bildplan darf die Auftraggeberin für ihr eigenes Unternehmen nutzen. Bilder Dritter im Moodboard dienen ausschließlich der internen Abstimmung und dürfen nicht veröffentlicht werden.
§ 12 Referenznutzung
12.1 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ausgewählte Bilder aus dem Auftrag zusammen mit Namen und Unternehmen der Auftraggeberin als Referenz für ihre eigene Werbung zu verwenden, insbesondere auf ihrer Website, in sozialen Medien, in Präsentationen und in Druckerzeugnissen. Die Auftraggeberin willigt hierin mit Vertragsschluss ein (§ 22 KUG). Die Referenznutzung ist Bestandteil der vereinbarten Leistung und in der Vergütung berücksichtigt.
12.2 Auf Wunsch der Auftraggeberin nimmt die Auftragnehmerin einzelne Bilder von der Veröffentlichung aus. Ein Widerruf der Einwilligung insgesamt ist aus wichtigem Grund mit Wirkung für die Zukunft möglich. Bereits gedruckte Materialien müssen nicht vernichtet werden.
§ 13 Datensicherung und Archivierung
13.1 Die Auftragnehmerin sichert die Aufnahmen während des Shootings und der Bearbeitung doppelt.
13.2 Die Onlinegalerie steht der Auftraggeberin zwölf Monate zur Verfügung. Die bearbeiteten Bilder bewahrt die Auftragnehmerin mindestens zwölf Monate nach Lieferung auf. Eine darüber hinausgehende Aufbewahrungspflicht besteht nicht.
13.3 Für die Sicherung der Bilder nach dem Download ist die Auftraggeberin selbst verantwortlich.
§ 14 Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, nicht öffentlich bekannten Informationen über das Unternehmen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung besteht über das Vertragsende hinaus fort.
§ 15 Haftung
15.1 Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
15.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Auftraggeberin regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
15.3 Gehen Aufnahmen trotz sorgfältiger Sicherung durch einen technischen Defekt verloren, bietet die Auftragnehmerin ein kostenfreies Ersatzshooting an. Weitergehende Ansprüche sind insoweit ausgeschlossen, soweit nicht § 15.1 eingreift.
§ 16 Höhere Gewalt
Wird die Leistung durch Ereignisse verhindert, die keine der Parteien zu vertreten hat, insbesondere Unwetter, Pandemie oder behördliche Anordnungen, werden die betroffenen Termine verschoben. § 9.5 gilt entsprechend.
§ 17 Datenschutz
Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten der Auftraggeberin nach Maßgabe der DSGVO und ihrer Datenschutzerklärung auf theannimethod.de.
§ 18 Schlussbestimmungen
18.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
18.2 Ist die Auftraggeberin Kauffrau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Königswinter.
18.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
18.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.